GFFU
ÜBER UNS

Die Gesellschaft von Freunden und Förderern der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf e.V. ist die führende private Institution der Wissenschaftsförderung in der Region Düsseldorf und eine der größten Universitätsfördergesellschaften in Deutschland. 

Gemeinsam mit den 23 Stiftungen unter dem Dach der GFFU (Stand: Februar 2023) engagiert sich die Freundesgesellschaft auf vielfältige Weise für Forschung und Lehre in Düsseldorf, und dies bereits seit 1955. 

Unser Ziel und unser Anliegen ist es, wissenschaftliche Projekte zu ermöglichen, Investitionen zu finanzieren und akademische Traditionen zu fördern:

  • Die GFFU fördert prinzipiell alle Fakultäten. Es haben sich allerdings Schwerpunkte gebildet, und zwar in den Bereichen Medizin – hier u. a. in Bezug auf Hirn-, Stammzellen- und Aidsforschung – sowie Wirtschaftswissenschaften. Die Unterstützung bei der Finanzierung von Professuren oder Assistentenstellen ist dabei eine wesentliche Fördermaßnahme.
  • Mit dem Haus der Universität im Herzen Düsseldorfs (Sitz der GFFU) sowie Schloss Mickeln in Himmelgeist – repräsentatives Tagungszentrum und Gästehaus der HHU – werden zwei Liegenschaften gefördert, die eine wichtige Rolle für die Verbindung der Universität zur Stadt Düsseldorf einerseits sowie zur akademischen Welt andererseits spielen. 
  • Durch die Finanzierung zahlreicher Stipendien in verschiedenen Fakultäten fördern wir den akademischen Nachwuchs. Außerdem werden von den GFFU Stiftungen insgesamt neun mit bis zu 10.000 € dotierte Preise ausgelobt, die – über die finanzielle Förderung hinaus – auch den akademischen Ruf der Preisträger/innen stärken. 


    Mehr über die Arbeit der GFFU erfahren Sie in unserem kompakten Info- Flyer
    PDF herunterladen
    (Printversion DIN A6 lang, sechs Seiten)
     
GFFU! Was macht die eigentlich...?

Einige Beispiele zeigen die Vielfalt der GFFU Förderaktivitäten:

•    Finanzierung der Stelle eines Mediziners der HHU für die Arbeit an der Adama Universität in Äthiopien im Bereich
      der HIV-Forschung 

•    Sicherung einer Juniorprofessur und einer Assistentenstelle an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der HHU
      bis mindestens 2020

•    Unterstützung akademischer Vielfalt/Veranstaltungen, z. B. von Vorträgen zu den verschiedensten Themen oder
      Konzerten des Universitätsorchesters 

•    Umbau und Unterhalt des „Hauses der Universität“ (Schadowplatz 14), das als „Botschaft“ der HHU im Herzen
      Düsseldorfs fungiert

•    Renovierung von Schloss Mickeln und Umbau zum universitätseigenen Bildungs- und Begegnungszentrum


Unsere neue Webseitenrubrik "Wussten Sie schon...?" zeigt Beispiele für weitere Projekte und Beteiligungen der GFFU:
Hier klicken für mehr!

GESELLSCHAFTSZWECK

Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bei der Durchführung ihrer Aufgaben, insbesondere die Förderung der wissenschaftlichen Forschungs- und Lehraufgaben; das schließt auch die Verwaltung bereitgestellter Drittmittel ein.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung der für den Gesellschaftszweck erforderlichen Geldmittel, insbesondere durch jährliche Beiträge der Mitglieder und durch einmalige oder laufende Zuwendungen.

Die Gesellschaft setzt ihren Zweck dadurch konkret um, dass sie aus ihren Erträgen und aus den Erträgen der Stiftungsvermögen – hier in Abstimmung mit den jeweiligen Kuratorien – der Universität Geldmittel für wichtige Maßnahmen oder Anschaffungen zur Verfügung stellt. Auch werden für ausgewählte wissenschaftliche Leistungen Preise (mit Dotationen) verliehen.

VORSTAND

Eduard H. Dörrenberg (Präsident)

Geschäftsführender Gesellschafter der
Schulz & Braun GmbH, Düsseldorf

Dr. Charlotte Beissel (Stellvertreterin)
Vorstandsmitglied für Vertrieb, Personal und IT;
Arbeitsdirektorin Stadtwerke Düsseldorf

Martin Renker (Schriftführer)
ehemals Deutsche Bank AG, Düsseldorf

Dr. Martin Rothfuchs (Schatzmeister)
Geschäftsführer Arenbergische Gesellschaften

Andreas Schmitz (Stellvertreter)

AS Board & Beteiligungs Consulting GmbH

Prof. Dr. Anja Steinbeck (Stellvertreterin)

Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 


Erweiterter Vorstand

Prof. Dr. Ricarda Bauschke-Hartung

Lehrstuhl für Ältere deutsche Literatur

 (Phil.)

Prof. Dr. Helmut Frister

Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht (Jur.) 

Peer Knauer

Unternehmer, Düsseldorf 

Prof. Dr. Ulrike Neyer
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre (WiWi)

Prof. Dr. Guido Reifenberger
Leitung Institut für Neuropathologie,
Universitätsklinikum Düsseldorf (Med.)

Marcus Roth
Managing Director, BFP GmbH - Family Office

Prof. Dr. Lutz Schmitt
Institut für Biochemie (Math. Nat.)


Geschäftsführerin

Irene Schrader
GFFU, Düsseldorf


Ehrenpräsident

Prof. Dr. Dres. h.c. Gert Kaiser

DATEN UND FAKTEN

Gründung der Gesellschaft
6. Juli 1955 – zunächst als Gesellschaft von Freunden und Förderern der Medizinischen
Akademie in Düsseldorf

Präsidenten der Gesellschaft (chronologisch seit Gründung)
Altreichskanzler Dr. jur. Dr. h.c. Hans Luther: 1955 – 1962
Prof. Dr. rer. pol. Dr. med. h.c. Ernst Schneider: 1962 – 1972
Ehrensenator Dr. jur. Wolfgang Glatzel: 1973 – 1987
Ehrensenator Dr. rer. pol. h.c. Rolf Schwarz-Schütte: 1988 – 2000
Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Funk: 2000 – 2003
Univ.-Prof. Dr. Dres. h.c. Gert Kaiser: 2004 – 2013
Eduard H. Dörrenberg 2014 –

STEUERN UND GEMEINNÜTZIGKEIT

1. Die Gesellschaft von Freunden und Förderern der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf e.V. (Gesellschaft) sowie sämtliche von ihr verwalteten Stiftungen sind vom Finanzamt wegen Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet der Forschung und Wissenschaft als gemeinnützig anerkannt.

2. Zuwendungen und Beiträge an die Gesellschaft sowie Zuwendungen, Beiträge und Dotationen für die Stiftungen sind beim Zuwendenden (natürliche Personen) bis zur Höhe von insgesamt 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter einkommensteuerlich abzugsfähig.

3. Juristische Personen hingegen können 20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich geltend machen.

4. Großspenden, die über diese Grenzen hinausgehen, können im Jahr der Zuwendung im Rahmen der vorgenannten Höchstbeträge abgezogen werden, der verbleibende Teil kann fünf Jahre vorgetragen werden.

5.  Zuwendungen, die von einer natürlichen Person in den Vermögensstock einer Stiftung (Neugründung und Zustiftung) geleistet werden, können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen nach Antrag des Zuwendenden bis zu einem Betrag von 1.000.000 € neben den als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Zuwendungen und über den oben genannten zulässigen Umfang hinaus abgezogen werden. Dieser besondere Abzugsbetrag kann innerhalb von zehn Jahren nur ein Mal in Anspruch genommen werden.

6. Unternehmen (natürliche und juristische Personen) können Wirtschaftsgüter (nicht Nutzungen und Leistungen) mit dem Buchwert entnehmen, wenn sie diese unmittelbar im Anschluss an die Entnahme der Gesellschaft oder einer von ihr verwalteten Stiftung unentgeltlich übertragen. In diesem Fall wird eine Steuerpflicht (Aufdeckung stiller Reserven) vermieden.

7. Zuwendungen an die Gesellschaft oder an von ihr verwaltete Stiftungen sind sowohl von der Erbschaftsteuer als auch von der Schenkungsteuer befreit.

8. Bereits entstandene Erbschaft- und Schenkungsteuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit Vermögensgegenstände, die aufgrund einer Erbschaft oder einer Schenkung erlangt worden sind, innerhalb von 24 Monaten der Gesellschaft oder einer von ihr verwalteten Stiftung zugewendet werden.

9. Darüber hinaus können sowohl Erbschaftsteuer als auch Schenkungsteuer durch Übertragung von wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken, Handschriften, Archiven oder Kunstgegenständen und -sammlungen an den Fiskus getilgt werden, wenn deren Erwerb wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Geschichte und Kunst im öffentlichen Interesse liegt.

EHRENMITGLIEDER

Dr. Esther Betz



Dipl.-Kfm. Wolfgang Böttcher

Bernd Hebbering



Udo van Meeteren



Prof. Dr. phil. Hubertus Schulte-Herbrüggen

Univ.-Prof. Dr. med. Georg Strohmeyer

Dr. Hans-Dietrich Winkhaus

Wolf-Peter Wirsing

KONTAKT

Irene Schrader

Geschäftsführung

Gesellschaft von Freunden und Förderern der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf e.V.

Haus der Universität
Schadowplatz 14
40212 Düsseldorf

Tel. + 49 (0)211 8693976-12
Fax + 49 (0)211 8693976-19
schrader@unifreunde-duesseldorf.de

Petra Kleemann

Assistentin der Geschäftsführung

Gesellschaft von Freunden und Förderern der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf e.V.

Haus der Universität
Schadowplatz 14
40212 Düsseldorf

Tel. + 49 (0)211 8693976-10
Fax + 49 (0)211 8693976-19
info@unifreunde-duesseldorf.de